Das Justizministerium der Ukraine, vertreten durch das Departement für die staatliche Registrierung von Personenstandsakten (RACS), stellt verschiedene Urkunden aus: Geburts-, Sterbe-, Heirats-, Scheidungs-, Namensänderungsurkunden sowie verschiedene Auszüge (Namensänderung, Geburt usw.). Bei Verlust, Beschädigung oder der Notwendigkeit, ein solches Dokument erstmalig zu beschaffen, ist es erforderlich, sich an die zuständige Stelle von RACS zu wenden.
Auch der Antrag auf ein Duplikat der Bescheinigung ist relevant, wenn eine Apostille auf das Dokument gesetzt werden muss oder das Verfahren der Legalisierung durchlaufen werden soll. Die Regeln der Apostille sehen vor, dass das Dokument, dessen Gültigkeit durch den Apostille-Stempel bescheinigt wird, von "neuer" Beschaffenheit sein muss, ohne Flecken, Druckfehler, Laminierung usw. Handelt es sich um ein Dokument "alten" Typs (ausgestellt vor dem 24. August 1991), kann es per Notarabschrift apostilliert werden, in allen anderen Fällen sollte die Bescheinigung neuen Typs angefordert werden.
Die Beglaubigung der Geburtsurkunde oder einer anderen Bescheinigung nach dem Gesetz kann in jedem RACS auf dem Territorium der Ukraine durchgeführt werden, aber der wichtige Punkt in diesem Fall wird die Zeit seiner Erlangung sein. Wenn Sie sich nicht an den Ort der Ausstellung der Geburtsurkunde wenden, ist die Wiedererlangung der Geburtsurkunde erst nach Erhalt einer Antwort auf die Anfrage von dem RACS möglich, das die Urkunde zunächst ausgestellt hat. Es betrifft die Situationen, in denen die Geburtsurkunde alten Typs (vor 2009) verloren gegangen ist.
Wenn Sie auf dem Territorium der UdSSR vor dem 24.08.1991 geboren wurden, können Sie Ihre Geburtsurkunde wiederherstellen oder ihr Duplikat auf die gleiche Weise wie die ursprüngliche Geburtsurkunde des ukrainischen Musters erstellen.
Falls Sie in anderen Republiken der UdSSR geboren wurden, können Sie eine Bescheinigung vom ukrainischen Standesamt erst nach Erhalt einer Antwort des Justizministeriums des Landes Ihrer Geburt erhalten oder direkt beim RACS dieses Landes beantragen.
Die erste Geburtsurkunde für ein Kind wird nur von den Eltern persönlich am Geburtsort des Kindes oder am Meldeort der Eltern ausgestellt. Eine Vertretung bei der ersten Eintragung der Geburtsurkunde des Kindes ist nicht möglich. Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet waren, kann ein Elternteil die Bescheinigung beantragen. Sind die Eltern nicht verheiratet, müssen beide Elternteile anwesend sein.
Für alle diese Dokumente gelten die gleichen Regeln wie für die Wiederherstellung einer Geburtsurkunde oder die Beschaffung eines Duplikats der Geburtsurkunde.
Die Wiedererlangung einer Heiratsurkunde oder die Ausstellung eines Duplikats der Heiratsurkunde ist nicht möglich, wenn die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst ist. In diesem Fall können Sie nur eine Heirats- und Scheidungsurkunde erhalten.
Sie können ein Duplikat der Scheidungsurkunde erhalten, wenn die Scheidung in den Organen von RACS stattgefunden hat oder wenn das Gericht Informationen über die Scheidung an die Organe von RACS übermittelt hat.
Die Wiederherstellung einer Sterbeurkunde (oder die Erteilung einer Vollmacht für deren Wiederherstellung) kann nur von den nächsten Verwandten des Verstorbenen vorgenommen werden, wenn sie Dokumente haben, die die Verwandtschaft bestätigen. Benötigen entfernte Verwandte eine Sterbeurkunde, so können sie nur durch den Nachweis ihrer Verwandtschaft mit dem Verstorbenen eine Sterbeurkunde erhalten.
Unsere Anwälte ersparen Ihnen den Aufwand, ein Duplikat der Urkunde anzufordern oder eine Stellungnahme einzuholen. Bei uns können Sie die Geburtsurkunde online (aus der Ferne) wiederherstellen, indem Sie uns eine Vollmacht und eine Kopie Ihres Reisepasses zusenden.
# | Erforderliche Dokumente | Bietet Client Bietet Client Stellt Client zur Verfügung | Vorbereitet durch unsere Rechtsanwälte Rechtsanwälte Wir |
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1 | Pass des Staatsbürgers der Ukraine / Reisepass | ||
2 | Kopie oder Daten des jeweiligen zu beantragenden Zertifikats | ||
3 | Vollmacht | ||
4 | Staatszollbescheinigung |
Freigabefrist innerhalb von 1 Tag | 1400 UAH |
Bearbeitungszeit 1-2 p.d. | 900 UAH |
Bearbeitungsdauer 5 p.d. | 410 UAH. |
Prozedur 3-5 p.d. | 950 UAH |
Bearbeitungszeitraum 7-10 p.d. | 750 UAH. |
Freigabefrist innerhalb von 1 Tag | 1700 UAH |
Bearbeitungszeit 1-2 p.d. | 1200 UAH. | Bearbeitungszeitraum 5 p.d. | 710 UAH |
*Preis ist inklusive aller staatlichen Gebühren und ohne Vollmacht angegeben. |
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