Es ist eine Möglichkeit, die Unterschrift, das Siegel oder den Stempel der Person, die das Dokument unterzeichnet und ausgestellt hat, für die weitere Verwendung in offiziellen Stellen von Ländern wie VAE, Saudi-Arabien, Libyen, Kuwait, China (außer Macao und Hongkong), Costa Rica, Kanada, Sri Lanka, Irak, Ägypten, Palästina, Uruguay, Chile, Katar und anderen Ländern zu bestätigen, die keine Mitglieder der Haager Konvention sind und keine bilateralen Abkommen mit der Ukraine unterzeichnet haben.
Für jedes Land gibt es eine spezielle Legalisierung, die Sie bei unseren Anwälten erfragen können.
Die Übersetzung und Legalisierung von Dokumenten ist am häufigsten erforderlich für China (Legalisierung von Dokumenten für China), VAE, Kanada, Libanon. Eine häufige Anfrage ist die Legalisierung von Dokumenten für Italien. In diesem Fall ist zu beachten, dass Italien auf der Liste der Länder steht, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. Das bedeutet, dass für Italien keine konsularische Legalisierung, sondern eine Apostille erforderlich ist. Wenn die Übersetzung des ukrainischen Dokuments jedoch auf dem Territorium der Ukraine angefertigt und notariell beglaubigt wurde, ist aufgrund der erhöhten Anforderungen dieses Landes eine zweite Apostille zwingend erforderlich.
Die zweite Apostille kann nur dadurch umgangen werden, dass eine beglaubigte Übersetzung beim italienischen Konsulat in der Ukraine eingeholt wird oder die Übersetzung in Italien selbst angefertigt wird. Für Italien eignen sich also die Dokumente mit der sogenannten "Doppelapostille" oder mit Apostille und beglaubigter Übersetzung.
Dokumentenlegalisierung | Apostille |
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Ein Dokument gilt als legalisiert, wenn es den Stempel verschiedener Ministerien trägt (Legalisierung des Außenministeriums, Legalisierung des Justizministeriums), notarielle Beglaubigung der Übersetzung, Stempel des Konsulats | Die Apostille ist ein einzelner Stempel, der keine Beglaubigung durch andere Ministerien oder Konsulate des Landes erfordert |
Die Dokumentenlegalisierung beinhaltet die Übersetzung des Dokuments | Die Apostille beinhaltet keine Übersetzung, das Dokument muss zusätzlich übersetzt werden |
Angewandt für Länder, die nicht Vertragspartei der Haager Konvention sind und keine bilateralen Rechtshilfeabkommen unterzeichnet haben | Nur für die Vertragsstaaten der Haager Konvention bestimmt |
Wenn die Dokumente nicht vom Eigentümer legalisiert werden - ist die Vollmacht des Eigentümers notwendig | Vollmacht ist nicht erforderlich |
Die Legalisierungsbehörden (für jedes Dokument) - Justizministerium, Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Konsulat. Jeder Körper drückt dem Dokument seinen Stempel auf | Verschiedene Arten von Dokumenten werden in verschiedenen Stellen apostilliert - Bildungsministerium, Außenministerium, Justizministerium. Nur eine dieser Stellen setzt einen Stempel. |
Es ist möglich, die Dokumente durch ausländische Konsulate in der Ukraine legalisieren zu lassen | Dieses Verfahren ist nicht vorgesehen |
Zeitlimit | 10 - 12 p.m. |
Servicekosten * | 1500 UAH |
* Konsulargebühr in den Botschaften wird separat bezahlt (von 600 bis 2000 UAH). |
Wir garantieren Ihnen, dass das Ergebnis unserer Dienstleistungen Ihre Erwartungen und gesetzlichen Anforderungen zu 100% erfüllt.